Zimmer im Hotel Roessle in Bernau im Schwarzwald. Foto: Jessica Alice Hath
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Unterkunftsinformationen für Ihre Buchung bei Bernauer Gastgebern

Liebe Gäste, wir informieren Sie gerne über Bernau im Schwarzwald als Urlaubsort und über die Angebote unserer Gastgeber.
Viel Spaß bei der Urlaubsplanung wünscht Ihnen das Team der Tourist Information.

Allgemeine Informationen

Preisangaben
Jedem Gastgeber ist eine Preistabelle zugeordnet. So haben Sie die Möglichkeit, Preis- und Leistungsangebot der einzelnen Gastgeber zu vergleichen. Die Reihenfolge der Gastgeberanzeigen bedeutet jedoch keine Rangordnung. Bitte buchen Sie direkt beim Gastgeber.

Die hier genannten Preise gelten ab einem Mindestaufenthalt von 3 Tagen bei Buchung eines Zimmers (Tagespreis pro Person) bzw. von 7 Tagen bei Buchung einer Ferienwohnung (Tagespreis für 2 Personen) und richten sich nach Saisonzeiten sowie nach Lage, Art und Ausstattung des Zimmers / der Ferienwohnung.

Für Kurzaufenthalte kann der Gastgeber einen Aufpreis verlangen. Alle Preise enthalten die gesetztliche MwSt. und Bedienung. Die Kurtaxe wird separat berechnet. Änderungen im Zuge der allgemeinen Preisentwicklungen bleiben vorbehalten. Für die Preise sowie die in den Anzeigen gemachten Angaben, auch für mögliche Schreibfehler etc. übernimmt die Tourist-Inforamtion keine Verantwortung. Vereinbarungen über die Mietung einer Unterkunft sollten am besten schriftlich getroffen werden. Allerdings sind auch mündliche Vereinbarungen rechtskräftig.

Ihre Urlaubsanschrift
Die Tourist-Information darf aus Gründen des Datenschutzes über den Aufenthalt von Gästen keine Auskunft erteilen. Bitte hinterlassen Sie daher Ihre genaue Urlaubsanschrift bei Ihren Angehörigen.

Gastaufnahmevertrag

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer (die Ferienwohnung) bestellt oder zugesagt oder, falls eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschuss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Beherbergungsgeber / Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers (der Ferienwohnung) dem Gast Schadensersatz zu leisten.

Buchen ohne Risiko: Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für den Fall, dass Sie den Urlaub aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht antreten können oder ihn vorzeitig abbrechen müssen. Zu beachten ist dabei, dass die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei Buchung der Reise, jedoch spätestens 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen wird. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von den Beherbergungsbetrieben /Gastgebern.
Wir arbeiten mit der ERGO Reiseversicherung, zusammen, selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung wählen.