Pflichten bei Ihrem Reiserücktritt
Für alle Vereinbarungen zwischen Gast und Vermieter/Gastgeber, ob mündlich oder schriftlich getroffen, gelten die “Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag”.
Grundsätzlich verpflichtet der Gastaufnahmevertrag beide Vertragspartner auf Erfüllung. Der Gast ist hierbei verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten/betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter/Gastgeber *eingesparten Aufwendungen.
Wert der ersparten Aufwendungen:
Grundsätzlich verpflichtet der Gastaufnahmevertrag beide Vertragspartner auf Erfüllung. Der Gast ist hierbei verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten/betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter/Gastgeber *eingesparten Aufwendungen.
Wert der ersparten Aufwendungen:
- * Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer: ÜF: 20%, HP: 30%, VP: 40%.
- * Ferienwohnungen: 10%
Rechtzeitig stornieren
Sollte der Gast vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten (möglichst schriftlich mitteilen), gelten je nach Eingangsdatum seiner Rücktrittserklärung und unter Berücksichtigung der vom Vermieter/Gastgeber eingesparten Aufwendungen folgende Sätze. Diese hat der Gast als Schadenersatz dem Vermieter/Gastgeber zu zahlen.
Hotels, Gasthäuser, Pensionen und Privatzimmer:
- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10%
- bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20%
- bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%
- danach 80%
- bei Nichtantritt der Reise 100%
- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
- bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%
- danach 80%
- bei Nichtantritt der Reise 100%
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